Pflegegesetzgebung ist oftmals ein bürokratischer Dschungel. Wer sich darin zurechtfinden möchte, muss gut informiert sein. „Viele Menschen wissen aber überhaupt nicht, welche Leistungen ihnen zustehen. Deshalb weisen wir immer wieder darauf hin, sich beraten zu lassen. Nur so können Menschen alle Möglichkeiten der Unterstützung ausschöpfen“, sagt Andreas Frank, Geschäftsführer der AWO-Tochter AW Kur und Erholung. Der Alltag von pflegenden Angehörigen sei bereits so belastend, dass keine Energie mehr für die Bürokratie bleibe.
In der Kurklinik Landhaus Fernblick in Winterberg sei dies vor Kurzem besonders drastisch deutlich geworden. Ein Patient, der seine Frau schon seit vielen Jahren pflegt, habe dort eine Kur gemacht. Im Laufe vieler Gespräche mit den Fachleuten vor Ort, habe sich herausgestellt, dass beim Antrag auf Pflegegeld wohl ein Fehler geschehen und jahrelang unentdeckt geblieben sei. „Die pflegebedürftige Ehefrau hatte schon Pflegegrad vier. Der Mann hat jedoch keinen Cent ausgezahlt bekommen und war selbst so überlastet, dass er weder die Zeit noch die Nerven hatte, nachzuhaken“, so Klinikleiterin Isabell Hiob. Die Kolleginnen hätten sich direkt darum gekümmert und die Pflegekassen kontaktiert. Der Mann bekomme nun eine Nachzahlung in Höhe von 13.000 Euro und ein regelmäßiges, monatliches Pflegegeld. „Das hat uns mal wieder gezeigt, dass die große Gruppe der pflegenden Angehörigen unser besonderes Augenmerk benötigt“, so Geschäftsführer Frank.
Infos zur Vorsorgeklinik für pflegende Angehörige unter www.aw-kur.de/landhaus-fernblick/das-haus
oder unter Tel. 02981-8980.