Fragen Sie uns!
Unser Beratungsteam hilft Ihnen bei Fragen rund um die Beantragung einer Mutter- oder Vater-Kind-Kur weiter. Auch pflegende Angehörige sind in unseren Beratungsstellen bestens aufgehoben.
Es gibt viele Fragen, die muss man einfach stellen. Damit Sie nicht lange suchen müssen, haben wir Ihnen hier die wichtigsten Fakten schon mal zusammengestellt.
Die Mutter- bzw. Vater-Kind-Kur ist eine medizinische Leistung, die von den Krankenkassen finanziert wird und 3 Wochen dauert. Unterschieden wird zwischen Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen.
Bei Vorsorgemaßnahmen steht die Beeinflussung von so genannten Risikofaktoren im Vordergrund, bei Rehabilitationsmaßnahmen das Zurechtkommen und Verbessern der Folgen eines bereits eingetretenen gesundheitlichen Schadens. Die Maßnahmen beinhalten je nach Bedarf und Empfehlung des Arztes Gruppen- und Einzelgespräche, Bewegungsprogramm, Ernährungsberatung, Entspannungsverfahren und vieles mehr. Ein Team aus Fachkräften kümmert sich um Sie und Ihre Kinder.
Die Mutter oder der Vater steht bei dieser Maßnahme im Vordergrund. Kinder bis 12 Jahre (in Ausnahmefällen bis 14 Jahre) können den Elternteil zur Maßnahme begleiten. Liegen bei einem Kind Erkrankungen wie z.B. Infektanfälligkeit, Verhaltensstörungen, Krankheiten der Haut, der Atemwege oder des Bewegungsapparates vor, kann die Behandlung des Kindes in Absprache mit dem Kinderarzt im Rahmen einer Mutter-/Vater-Kind-Maßnahme mit beantragt werden.
Rufen Sie uns gerne unverbindlich an und lassen Sie sich kostenlos beraten