Eine "Kur": Vorsorge und Rehabilitation für Eltern und pflegende Angehörige
Alle Erziehungsberechtigten können mit ihren Kindern laut §§ 24 und 41 SGB V eine Vorsorgekur oder Rehabilitation in Anspruch nehmen. Die Voraussetzung hierfür ist, dass Ihre Ärztin oder Ihr Arzt die medizinische Notwendigkeit der Maßnahme attestiert. Pflegende Angehörige, die infolge der Pflegesituation unter gesundheitlichen Problemen leiden, können nach §§ 23 bzw. 40 SGB V eine stationäre Maßnahme beantragen.
Schritt 1
Gehen Sie also zuerst zu Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin und lassen Sie sich ein Attest ausstellen. Die Arztpraxen haben die Formulare vorrätig, sodass Sie keine Unterlagen mitbringen müssen. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Wunschklinik auf dem Vordruck einzutragen.
Wichtiger Tipp:
Beschreiben Sie Ihren Gesundheitszustand, Ihre besondere Situation und wichtige Belastungsfaktoren dem behandelden Arzt oder Ihrer Hausärztin möglichst genau. Achten Sie darauf, dass Ihre Probleme ausreichend schriftlich festgehalten werden, da die Krankenkassen auf Basis dieser Informationen eine Entscheidung über Ihren Antrag fällen. Liegen Gesundheitsprobleme bei Ihrem Kind oder Ihren Kindern vor, können diese als Therapiekinder ein eigenes Attest ausgestellt bekommen.
Schritt 2
Die von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin ausgefüllten Formularen übersenden Sie an Ihre Krankenkasse. Damit ist der Antrag auf Ihre stationäre Vorsorge oder Rehabilitation gestellt. In der Regel erhalten Sie innerhalb weniger Wochen, manchmal innerhalb weniger Tage, eine Rückmeldung Ihrer Krankenkasse. Dann unterstützt unser Beratungsteam Sie gerne bei der Platzsuche in einer unserer Kliniken. Sollte Ihre Maßnahme abgelehnt werden, kontaktieren Sie uns ebenfalls und wir unterstützen Sie bei einem Widerspruch.
Schritt 3
Wenn Sie noch nicht wissen, welche unserer Kliniken für Sie die richtige Wahl ist, kontaktieren Sie einfach unser Beratungsteam. Gemeinsam finden Sie einen für Sie passenden Kurtermin. Haben Sie sich schon für eine Klinik entschieden, können Sie mit der Kostenzusage direkt an die Klinik wenden. Sie erhalten zunächst eine unverbindliche Platzreservierung sowie die Anmeldeunterlagen der Klinik. Wenn alles ausgefüllt und zurückgesandt ist, schicken wir Ihnen die Einladung für Ihre Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme zu.
Die AW Kur und Erholungs GmbH bietet stationäre Vorsorge und Rehabilitation für Mütter, Väter, Kinder und pflegende Angehörige mit dem Ziel der Förderung und Wiederherstellung ihrer Gesundheit auf fachlich hohem Niveau. Unsere Kliniken sind zertifiziert gemäß DIN EN ISO 9001 sowie den fachspezifischen AWO-Qualitätsstandards. Mit dieser Expertise möchten wir auch Ihre Gesundheit stärken!
Finanzierung und Kosten:
Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten für Ihre Kur (Unterbringung, Verpflegung und Behandlungen). Sie zahlen lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von 10 € pro Tag selbst (d. h. 220,- € für drei Wochen). Bei Befreiung von der Zuzahlung entfällt auch dieser gesetzliche Eigenanteil. Ihre Kinder (unter 18 Jahren) sind zuzahlungsfrei. Sprechen Sie Ihren Berater bzw. unsere Mitarbeiter an, falls sich Engpässe bei der Finanzierung Ihres Eigenanteils ergeben.
Rufen Sie uns gerne unverbindlich an und lassen Sie sich kostenlos beraten.
Informationen zu Eltern-Kind-Maßnahmen
0231 5483 408
Mo - Fr von 9 bis 12 Uhr sowie nach Vereinbarung
Informationen für pflegende Angehörige
02981 8999 822
Mo - Do von 8.30 bis 13.30 Uhr sowie Mo + Di von 14 bis 16 Uhr