Ihr Weg zur Kur
1. Ihr Anspruch auf eine Kur:
Alle Frauen und Männer, die Kinder erziehen bzw. erzogen haben, können mit ihren Kindern laut §§ 24 und 41 SGB V eine Kur in Anspruch nehmen. Die Voraussetzung hierfür ist, dass Ihre Ärztin oder Ihr Arzt die Notwendigkeit der Kurmaßnahme attestiert. Weitere Informationen/Atteste (Muster) sowie Informationen des Müttergenesungswerkes zu Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen stehen Ihnen hier unten als Download zur Verfügung.
2. Ihre Kur bei uns:
Die AW Kur und Erholungs GmbH bietet stationäre Vorsorge und Rehabilitation für Mütter/Väter und Kinder mit dem Ziel der Förderung und Wiederherstellung ihrer Gesundheit auf fachlich hohem Niveau. Unsere Kliniken sind zertifiziert gemäß DIN EN ISO 9001 sowie den fachspezifischen AWO-Qualitätsstandards.
3. Die Formulare:
Der erste Schritt zur Beantragung Ihrer Kur ist das Ausfüllen des Attestformulars durch Ihren behandelnden Arzt bzw. Ihre Ärztin (zur Orientierung dient ein Muster auf dieser Seite). Die Formulare haben Arztpraxen in der Regel vorrätig und müssen nicht von Ihnen mitgebracht werden.
Wichtiger Tipp:
Beschreiben Sie Ihren Gesundheitszustand, Ihre besondere Situation und wichtige Belastungsfaktoren dem behandelden Arzt oder Ihrer Hausärztin. Ihr Arzt entscheidet dann darüber, ob er Ihnen und ggf. auch Ihrem Kind/Ihren Kindern eine Kurempfehlung ausspricht. Achten Sie darauf, dass bei einer Kurempfehlung Ihr Krankheitsbild möglichst genau schriftlich attestiert wird.
Sprechen Sie uns einfach an, wir helfen Ihnen gern weiter:
Kurhaus Baltic Orthfeld, 23775 Großenbrode Telefon 04367 995-0 Fax 04367 995-299 kurhaus-baltic@aw-kur.de
Kurzentrum Norderney Benekestraße 26, 26548 Norderney Telefon 04932 931-0 Fax 04932 931-152 kurzentrum-norderney@aw-kur.de
Haus am Meer Birkenstraße 4, 18374 Zingst Telefon 038232 820-0 Fax 038232 820-258 haus-am-meer@aw-kur.de
Huus achtern Diek Tunnelstraße 45, 26506 Norden Telefon 04931-98190 Fax 04931-981998 huus-achtern-diek@aw-kur.de
4. Der Kurantrag:
Mit den von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin ausgefüllten Formularen können Sie, bzw. Ihre Kurberatungs- und Vermittlungsstelle bei Ihrer Krankenkasse die Kur beantragen. Hier haben Sie die Möglichkeit, eine Klinik Ihrer Wahl als persönlichen Wunsch anzugeben. Über Fragen zum Aufenthalt wie die Unterbringung und die Kinderbetreuung werden Sie von Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater informiert. Aber auch, wenn Sie alleine fahren, unterstützt die Beratungsstelle bei der Organisation zur Betreuung Ihrer Kinder oder pflegebedürftiger Angehöriger zu Hause. Wussten Sie zum Beispiel, dass Ihre Krankenkasse den Einsatz einer Familienpflegerin bezahlt, wenn Ihre Kinder unter 12 Jahre alt sind? Selbstverständlich können Sie sich auch direkt bei uns anmelden. Denn es kann sein, dass in Ihrer Wohngegend keine Kurberatungs- und Vermittlungsstelle zur Verfügung steht – aber vielleicht wählen Sie auch lieber den direkten Weg. Dann stehen Ihnen die Mitarbeiter unserer Kurkliniken „Haus am Meer“, „Kurzentrum Norderney“ und „Kurhaus Baltic“ gern mit Rat und Tat zur Seite.
Die Krankenkasse entscheidet über die Genehmigung Ihrer Kur. Da es durchaus vorkommen kann, dass Ihr Antrag abgelehnt wird, lassen Sie sich davon bitte nicht entmutigen. Nutzen Sie in diesem Fall die kompetente Unterstützung unserer Vermittlungsstellen bzw. unserer Mitarbeitenden. In vielen Fällen kann durch einen Widerspruch die Genehmigung erreicht werden. Die Dienstleistungen unserer Kurberatungs- und Vermittlungsstellen sind für Sie natürlich kostenlos.
5. Die Kosten:
Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten für Ihre Kur (Unterbringung, Verpflegung und Behandlungen). Sie zahlen lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von 10 € pro Tag selbst (d. h. 220,- € für drei Wochen). Bei Befreiung von der Zuzahlung entfällt auch dieser gesetzliche Eigenanteil. Ihre Kinder (unter 18 Jahren) sind zuzahlungsfrei. Sprechen Sie Ihren Berater bzw. unsere Mitarbeiter an, falls sich Engpässe bei der Finanzierung Ihres Eigenanteils ergeben.
6. Die Reservierung:
Ihre Kurberatungs- und Vermittlungsstelle reserviert nach Kostenzusage durch die Krankenkasse Ihren Kurplatz in dem ausgewählten Haus. Wir bitten um Verständnis, dass wir bis zum Eingang der Kostenzusage Platzreservierungen unverbindlich vornehmen.