- Die Kurmaßnahme ist kein Urlaub -
Was ist eine Mutter-Kind-Kur?
Die Mutter-Kind-Kur ist eine medizinische Leistung zur Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und ihre Kinder. Die Krankenkasse übernimmt nach Genehmigung der Maßnahme die Kosten für den Zeitraum von 3 Wochen. Verlängerungen sind bei medizinischer Notwendigkeit möglich. Zum therapeutischen Programm gehören: medizinische und ärztliche Behandlung - Bewegung - Gruppen- und Einzelgespräche psychologische Beratung - Entspannungsverfahren - Ernährungsberatung kreative und musische Angebote Die Kinder werden von pädagogischen Fachkräften betreut; Erkrankungen und gesundheitliche Störungen werden behandelt. Für schulpflichtige Kinder gibt es einen schulunterstützenden Unterricht.
Wann habe ich Anspruch auf eine Kur?
Mütter und Väter haben alle vier Jahre die Möglichkeit eine solche Maßnahme zu beantragen. Voraussetzung ist, dass Gesundheitsstörungen vorliegen, eine Gesundheitsvorsorge erforderlich ist und der Bedarf mit einem ärztlichen Attest bestätigt wird. Eine vorzeitige Beantragung bedarf der besonderen Begründung. Antrag und Attest gehen zur Prüfung und Genehmigung zur Krankenkasse und werden bei Bedarf vom medizinischen Dienst der Krankenversicherung geprüft. Häufig tragen Frauen neben ihrer beruflichen Tätigkeit die Hauptlast in der Familie. Insbesondere wenn Probleme mit den Kindern, in der Ehe, mit dem Geld, den Wohnverhältnissen oder durch Pflege von Angehörigen auftreten, kann dies zu körperlichen Erkrankungen, Erschöpfungszuständen oder psychischen Erkrankungen führen. Dann bietet die Kur die Möglichkeit zur Behandlung der Störungen und Erkrankungen.
Was erwartet Sie in der Vorsorge oder Reha fur Mutter?
Wahrend der dreiwochigen Gesundheitsmaßnahme werden medizinische und physiotherapeutische Behandlungen sowie psychosoziale Therapien durchgefuhrt. Ausgehend von Ihrer gesundheitlichen Situation und Ihrem persönlichen Lebensumfeld erhalten Sie Ihren Therapieplan. Gemeinsam mit dem interdisziplinären Team der Klinik (z. B. ArztIn, PsychologIn, PadagogIn) erarbeiten Sie Ihren Gesundheitserfolg.
Können wir als Familie zur Kur fahren?
Mutter-, Mutter-Kind- und Vater-/ Vater-Kind-Maßnahmen werden in den Kliniken als geschlechtsspezifische Vorsorge- und Rehamaßnahmen durchgeführt. Aus diesem Grunde gibt es Kliniken für Frauen, Kliniken für Frauen mit ihren Kindern oder spezielle Gruppen nur für Väter mit ihren Kindern oder spezielle Vätermaßnahmen. Familienmaßnahmen (Mutter, Vater, Kinder) werden in der Regel nur bei Vorliegen besonderer Erkrankungen, z.B. Krebserkrankungen, in dafür spezialisierten Kliniken von den Krankenkassen genehmigt.
Gibt es Vorsorge-Kurmaßnahmen für pflegende Angehörige?
Ja. Die AW Kur und Erholungs GmbH ist einer der ersten Anbieter auf dem Gesundheitsmarkt, welche solche Vorsorgemaßnahmen anbieten. Durch unser Kur- und Gesundheitsberaterinnen an den verschiedenen Standorten ist eine kompetente Beratung möglich. Von der Antragstellung bis hin zur Nachsorge.
Muss die Maßnahme in den Schulferien sein?
Vorsorge- und Reha-Maßnahmen für Mütter/Väter und ihre Kinder finden ganzjährig statt. In vielen Kliniken erhalten Schüler*innen einen schulunterstützenden Unterricht, der mit der Schule am Heimatort abgestimmt wird. Die Kinder werden durch Fachpersonal unterrichtet. Einige Kliniken betreiben eine Klinikschule. Daher besteht nur in wenigen Fällen die Notwendigkeit, die Maßnahmen ausschließlich auf die Ferienzeit zu begrenzen.
Wie krank muss mein Kind/ müssen meine Kinder sein, damit Sie mitfahren können?
Es gibt unterschiedliche Gründe für die Mitnahme von Kindern zu einer Vorsorge und Reha-Massnahme. Kinder können selbst unter gesundheitlichen Störungen und Erkrankungen leiden und sind behandlungsbedürftig, zum Beispiel aufgrund von Hauterkrankungen, Atemwegserkrankungen, Allergien, Übergewicht. Gründe für die Mitnahme der Kinder können aber auch Störungen in der Mutter-Kind-Beziehung sein, oder dass eine Trennung von Mutter und Kind zu psychischen Störungen des Kindes führen kann. Auch die familiäre Situation, zum Beispiel bei Alleinerziehenden oder fehlende Betreuungsmöglichkeiten während der Abwesenheit der Mutter sind Gründe, damit Kinder mitfahren können.
Was passiert, wenn Ihr Antrag durch die Krankenkasse abgelehnt wurde ?
Sie haben vier Wochen Zeit, um Widerspruch gegen den Bescheid Ihrer Krankenkasse einzulegen. Ihr behandelnder Arzt kann Sie dabei unterstützen, indem er auf die Begründung der Ablehnung eingeht und die Bedürftigkeit einer Mutter-Kind-/ Vater-Kind-Kur aus ärztlicher Sicht nochmals darstellt.
Schicken Sie das ärztliche Attest mit einem von Ihnen formulierten Widerspruchsschreiben an Ihre Krankenkasse und bitten Sie um eine nochmalige Prüfung.
Wird mir die Zeit der Kur auf den Urlaub angerechnet?
Nach § 10 Bundesurlaubsgesetz dürfen Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation nicht auf den Urlaub angerechnet werden. Sie müssen für Ihre Kur keinen Urlaub beantragen.
Wer trägt die Fahrtkosten zur Klinik?
Die Fahrtkosten trägt die Krankenkasse. Bei Fahrten zur stationären Vorsorge beträgt die Zuzahlung 10 % der Fahrtkosten, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro. Bei Fahrten zur stationären Rehabilitation ist kein Eigenanteil zu entrichten.
Woher bekomme ich Attest- und Antragsvordrucke?
Attest- und Antragsvordrucke erhalten Sie als Muster bei uns. Weiterhin können Sie diese auf unserer Homepage anschauen, herunterladen und ausdrucken. Die Atteste stehen den Arztpraxen zur Verfügung und müssen nicht von Ihnen mitgebracht werden.
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